Fahrzeuge
Klassen
- Beinhaltet AM, L
- Ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Ab 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
- Beinhaltet AM, L
- Nur mit Klasse B
- Ab 18 Jahre
- Ab 17 Jahren begleitendem Fahren
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse) darf maximal 3.500 kg betragen.
Liegen die zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 3.500 bis 4.250 kg (Anhänger mehr als 750 kg) ist eine Fahrerschulung erforderlich. Für die Pkw mit Anhänger Kombination, die nicht unter der Führerscheinklasse B fällt, liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bei maximal 3.500 kg, bei mehr als 3.500 kg ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E notwendig.
- Beinhaltet AM, L
- Nur mit Klasse B
- Ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Ab 18 Jahre
- Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewichts des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.